Häufig gestellte Fragen
Nein, leider nicht. Hunde sind am Gelände des Donauinselfests grundsätzlich verboten. Die Mitnahme von Tieren aller Art ist strikt untersagt. Die einzige Ausnahme bilden speziell ausgebildete Blindenführ- und Partner:innenhunde. Dieselbe Regelung gilt auch auf unserm Gelände und im VIP Bereich.
Da das Turnier im Rahmen des Donauinselfestes stattfindet, benötigt ihr für die öffentliche Tribüne kein Ticket. Wenn ihr das Geschehen jedoch hautnah erleben möchtet, könnt ihr euch ein Ticket für die BeachArea oder den VIP-Bereich sichern!
Es gibt unterschiedliche Kategorien und Preise. Alle Informationen findest du hier.
Nein. Das Ticket kann nicht storniert, aber an Dritte weitergegeben werden.
Ja der VIP Bereich sowie die öffentlichen Tribünen sind barrierefrei zu erreichen. Da die BeachArea haupsächlich auf der Snadfläche ist, ist dieser Bereich nicht barrierefrei.
Ja. Alle Infos findest dazu findest du unter Live.
Ja, das Event findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Ausgenommen sind starke Unwetter oder Wetterbedingungen, die das Wohlergehen und die Sicherheit der Besucher:innen gefährden würden. Alle deine Rechte als Besucher:in im Falle einer Absage findest du in unseren AGB.
Bitte wende dich vor Ort gerne an eine:n unserer Mitarbeiter:innen oder direkt beim Einlass. Solltest du den Verlust erst nach deinem Besuch bemerken, kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren unter: +43 676 9346994
Bitte schreib uns dazu eine Mail an office@dubistdersport.at oder auf unseren Social Media Kanälen. Wir helfen dir gerne schnellstmöglich weiter.
Hausordnung
- Im allgemeine gelten die Hausregeln des Donauinselfestes laut Website.
- Der Zutritt zur Beach Area und dem VIP Bereich ist ausschließlich mit gültigem Ticket erlaubt. Dies muss vor Ort vom zuständigen Security-Personal kontrolliert werden (als Band um das Handgelenk für den jeweiligen Tag) .
- Den Zuschauern ist das Mitnehmen von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Veranstaltungsgelände gestört oder gefährdet werden könnte, wie z. B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Regenschirme, Glasflaschen, Dosen, Fahrräder, Kinderwägen, Scooter, Rollerblades sowie Waffen aller Art verboten.
- Stöcke und sonstige Gehhilfen dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.
- Die Mitnahme von Getränken, die nicht im Areal gekauft worden sind, ist verboten. (Außer Wasser)
- Der Veranstalter ist berechtigt, beim Eintritt in das Veranstaltungsgelände durch Nachschau in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen.
- Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten des Veranstaltungsgeländes nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, i.S.d. Knt. Jugendschutzgesetzes, gestattet.
- Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände sowie in den VIP-Bereich ist ausnahmslos untersagt.
- Werbemaßnahmen jeder Art sind nur nach Bewilligung des Veranstalters gestattet.
- Das Stehen auf den Bänken, Klettern auf Tribünenstangen und das Betreten des Spielfeldes ist strengstens untersagt.
- Den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorgangen getroffenen Anordnungen ist unbedingte Folge zu leisten. Eine Verletzung der für den Betrieb und die Benützung der Sportstätte durch Gesetz oder Verordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten ist strafbar.
- Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten derselben zur Kenntnis genommen, dass der Veranstalter keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen, sofern diese im Einklang mit den behördlichen Auflagen und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
- Des Weiteren wird keine Haftung für mitgebrachte (insbesondere) elektronische Gegenstände übernommen, der Besucher hat sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwahrt und benutzt werden
